Ausbildung für Regalprüfer

Die Rechtsgrundlage für Regalprüfungen bildet in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung. Die Europäische Norm DIN EN 15635 hingegen enthält neben benutzerbezogenen Aspekten wichtige Empfehlungen in Bezug auf Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen. Die Prüfung der Regale ist vom Betreiber zu veranlassen. Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Arbeit beauftragt.

Dabei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person über die Voraussetzungen verfügt, um als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung tätig zu werden. Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Experteninspektion (jährlich mindestens einmal) und einer wöchentlichen Sichtkontrolle. Für den Experten finden sich neben „Regalprüfer“ u. a. auch die Bezeichnungen „Regalinspektor“, „Regalinspekteur“ und „Regalkontrolleur“.

Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der für eine Regalprüfung erforderlichen Fachkenntnisse und die Inhalte der DIN EN 15635 sowie die anschließende Prüfung nach obigen Vorgaben erfordert eine Seminardauer von 2 Tagen.

Die Seminarleistungen umfassen:

Zielgruppe:

Seminarzeiten:

 

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