MSA Fachbeitrag - Zertifizierte Schutzwirkung
Heutzutage verfügt jede PSA nach Richtlinie 89/686/EWG über eine „EG"-Konformitätserklärung und/oder Baumusterprüfbescheinigung. Intensive Prüfungen und vorgeschriebene Leistungsanforderungen in der jeweiligen Norm bestätigen die Schutzwirkung der PSA Kategorie II/III. In der Praxis wird deutlich, dass einige PSA vom Träger unsachgemäß verwendet oder verändert wird.